Der Lotsendienst in Brandenburg
Ein Förderprogramm für Gründungswillige
Das Projekt „Lotsendienst“ zielt darauf ab potenzielle ExistenzgründerInnen (Gründungswillige) durch eine individuelle, gründungsorientierte Qualifizierung zielgerichtet zu fördern (aus ESF- und Landesmittel).
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Gründungswillige, die derzeit ALG I oder ALG II-Empfänger sind, bzw. von der Arbeitslosigkeit bedroht oder arbeitslos gemeldet sind, aber keinen Leistungsbezug haben. Die ExistenzgründerInnen müssen ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben sowie die Gründung im Land Brandenburg beabsichtigen.
Was wird gefördert?
Der Gründungswillige wird nach einem ersten Gespräch mit dem Lotsen bei Erfüllung der Förderbedingungen für ein 4-Tages-Assessment (AC) angemeldet. In diesem AC, an dem maximal 12 Gründungswillige teilnehmen können, wird das Gründungsvorhaben analysiert sowie die Stärken und Schwächen aufgezeigt und erfasst.
Nach dem 4-Tages-AC wird in einem Abschlussgespräch geklärt, ob eine weitere Betreuung nach den Förderbedingungen zu empfehlen ist. Ist dies der Fall, wird mit dem/der GründerIn eine Vereinbarung zur Betreuung geschlossen. Diese ermöglicht dem/der GründerIn eine individuelle, auf seine Bedürfnisse ausgerichtete Beratung, vor der Gründung in Anspruch zu nehmen. Dafür stehen im Durchschnitt 1.600 EUR aus dem Förderprogramm für jeden Gründungswilligen zur Verfügung.
Ulrike Feld als Lotse für ExistenzgründerInnen
Ulrike Feld ist im Beraterpool von gleich zwei Lotsendiensten in Brandenburg tätig. Sowohl im regionalen Gründerlotsendienst des Technologie- und Gewerbezentrum Prignitz als auch für den regionalen Lotsendienst im Landkreis Spree-Neiße führt Ulrike Feld geförderte Beratungen von ExistenzgründerInnen durch.
Vielleicht passt Ihr Gründungsvorhaben zu den Förderbedingungen und Sie wollen mehr Informationen?
Kontaktieren Sie Ihren zuständigen Lotsendienst. Eine Übersicht der Lotsendienste in Brandenburg finden Sie hier.