Förderprogramm Gründung innovativ

Förderprogramm Gründung innovativ

Förderprogramm Gründung innovativ

Förderung von innovativen Unternehmensideen

Das Förderprogramm „Gründung innovativ“ der ILB unterstützt innovativ ausgerichtete Unternehmen in Brandenburg mit Zuschüssen zwischen 25.000 bis 100.000 Euro

Für die Teilnahme am Programm muss die Geschäftsidee der ExistenzgründerInnen auf einem neuartigen Produkt, Verfahren oder einer neuartigen Dienstleistung basieren, die es am Markt in dieser Form noch nicht gibt. Außerdem muss sie ein überdurchschnittliches wirtschaftliches Entwicklungs- und Beschäftigungspotenzial aufweisen. Die Zuschüsse betragen maximal 75 Prozent der Gesamtausgaben. Der Zuschuss kann zum Beispiel zur Anschaffung von hochwertigen Maschinen für die Einrichtung einer Werkstatt oder für Personalkosten für neue Arbeitsplätze verwendet werden. Voraussetzung für die Antragstellung ist ein gemeinsamer Termin zur Erstberatung mit der ILB und ZAB. Anträge auf Förderung können über das Portal der ILB gestellt werden.

Fördernehmer

Das Programm „Gründung innovativ“ richtet sich an ExistenzgründerInnen sowie ÜbernehmerInnen innovativ ausgerichteter kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in den ersten drei Jahren nach Gründung oder Übernahme.

Die Unternehmen müssen einem der nachstehenden Cluster zuzuordnen sein:

  • Energietechnik,
  • Gesundheitswirtschaft,
  • IKT/Medien- und Kreativwirtschaft,
  • Verkehr/Mobilität/Logistik,
  • Optik,
  • Ernährungswirtschaft,
  • Kunststoffe/Chemie,
  • Metall,
  • Tourismus.

Der Hauptsitz oder eine Betriebsstätte Ihres Unternehmens muss sich im Land Brandenburg befinden.

Wie bei den meisten Förderungen ist zu beachten, dass die ILB keine Förderungen gewähren kann, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits Zuschüsse für denselben Zuwendungszweck aus anderen öffentlichen Mitteln gewährt werden oder gewährt worden sind. Die Maßnahmen können nur gefördert werden, wenn sie noch nicht begonnen wurden und die Gesamtfinanzierung nachweislich gesichert ist.

Ablauf

Die Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zur Förderung von Neugründungen und Übernahmen innovativer Unternehmen im Land Brandenburg „Gründung innovativ“ ist zum 17. März 2015 in Kraft getreten.

Voraussetzung für eine formale Antragstellung ist ein gemeinsamer Termin zur Erstberatung mit der ILB und ZAB ZukunftsAgentur Brandenburg Telefon 0331 200-2922.

Anträge auf Förderung durch das Programm „Gründung innovativ“ einschließlich der erforderlichen Anlagen können über das Kundenportal der ILB gestellt werden (Online-Antragstellung).

Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Webseite der ILB.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.